Wir nutzen Ihren ausgemusterten KFZ-Verbandskasten

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Ein Verbandskasten ist Pflicht – ein regelmäßiger Check oder Austausch ist notwendig.

Seit Jahresbeginn 2015 sind im Handel  nur noch Verbandskästen nach DIN-Norm 13164 erhältlich, aber nach § 35h Absatz 4 StVZO darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Zu beachten ist allerdings, dass steril verpacktes Verbandsmaterial in jedem Fall nur bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden darf. Ist dieses erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden.

Wer keinen Verbandkasten (oder einen mit abgelaufenen Artikeln) mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von € 5,- und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel. [Quelle: ADAC]

Zwar gibt es im Handel sog. Erste-Hilfe-Austausch-Sets, aber meist ist es günstiger den Verbandskasten gleich komplett auszutauschen. In jedem Fall „liegt man damit auf der sicheren Seite“. Bei den Discountern oder im online-Handel gibt es Angebote schon ab 5,49 Euro.

Ihren ausgemusterten Verbandskasten oder ihr ausgetauschtes Verbandsmaterial müssen Sie aber nicht in die Mülltonne werfen – wir nutzen beides gerne für Praxis-Beispiele in Erste-Hilfe-Kursen bzw. in der Ausbildung unserer WW-Jugend – geben Sie ihr ausgemustertes Verbandsmaterial oder ihren Verbandskasten dazu einfach an der Kasse des Gaimersheimer Erlebnisbades AQUAMARiN ab.